Verhaltensregeln

Der Freizeitplatz an der Raukehl liegt inmitten eines Naturschutzgebietes. Das Gebiet lädt zum Begehen und Verweilen ein. Die Gewässer Bärensee und Rhein laden zudem zum Paddeln ein. Durch den Bärensee führt der Kanuwanderweg. Damit werden Anforderungen an das Verhalten von Besucherinnen und Besuchern gestellt.


Verordnung des Regierungspräsidiums Karlsruhe über das Natur­schutzgebiet "Rastatter Rheinaue" von 1984

Verordnungen zu Naturschutzgebieten geben Regelungen für Nutzungen des Gebiets und Verhalten im Gebiet vor. Meist gibt es eine Liste von „Verboten“ und eine Liste von „Zulässigen Handlungen“.

 

Verboten sind in dem Naturschutzgebiet der Rastatter Rheinaue unter anderem:

  • Pflanzen oder Pflanzenteile einzubringen, zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören;
  • Tiere einzubringen, wildlebenden Tieren nachzustellen, sie mutwillig zu beunruhigen, sie zu fangen, zu beringen, zu verletzen oder zu töten oder Puppen, Larven, Eier oder Nester oder sonstige Brut-, Wohn-, Rast-, Nahrungs- oder Zufluchtstätten dieser Tiere zu entfernen, zu beschädigen oder zu zerstören;
  • zu zelten, zu lagern, Wohnwagen, sonstige Fahrzeuge oder Verkaufsstände aufzustellen;
  • zu baden;
  • außerhalb von eingerichteten und gekennzeichneten Feuerstellen Feuer anzumachen oder zu grillen;
  • ohne zwingenden Grund Lärm, Luftverunreinigung oder Erschütterungen zu verursachen;
  • Hunde frei laufen zu lassen;
  • die Wege mit Fahrzeugen (ausgenommen Fahrräder ohne Hilfsmotor und Rollstühle) zu befahren;
  • die Wasserflächen mit Booten, mit Flößen, Luftmatratzen oder dergleichen zu befahren;
  • Darüber hinaus ist es in den „Kernzonen“ verboten, die befestigten Wege zu verlassen.

Zulässige Handlungen sind unter anderem:

  •  Das Baden im Badesee im Gewann „Sauweide“ bei Wintersdorf;
  • Das Befahren des ausgewiesenen „Kanuwanderwegs“ mit Booten ohne Motorkraft, wobei auf Wasserpflanzen Rücksicht zu nehmen ist und in Röhrichte nicht eingefahren werden darf

Explizit verboten ist seit neuestem auch das Befahren des Kanuwanderwegs im Stile des „Stand-up-Paddeln“ (SUP). Darauf weist das Regierungspräsidium Karlsruhe hin; Verstöße werden mit Bußgeld geahndet.

Bedenken Sie ...

Einige Vogelarten wie die Meise, der Zilpzalp oder der Zaunkönig brüten bereits ab Frühjahr. Die Brutzeiten anderer Arten reichen bis in den Sommer hinein. Vögel wie der Eisvogel sind auf mehrere Bruten im Jahr angewiesen. Wasservogelarten wie Bläss­huhn und Haubentaucher brüten ebenfalls recht früh im Jahr. Sie verstecken ihre Nester gerne im Uferbereich von Gewässern. Die Rheinauen als großes Feuchtgebiet beherbergen zu den Zugzeiten im Frühjahr und im Herbst oftmals Gastvögel. Einige Vogelarten rasten im Winter hier. Zur Zeit der Mauser im Spätsommer können einige Vogelarten nicht fliegen

 

In Brut-, Zug-, Rast- und Mauserzeiten sind Vögel besonders störungsempfindlich. Störung und Flucht bedeuten für die Tiere zusätzlichen Stress und kosten wichtige Energiereserven.

Wer in Schilf- und Röhrichtbestände und sonstige Uferbereiche eindringt, kommt den Tieren oft sehr nahe. Oft sieht man die Vögel erst, wenn sie bereits davonfliegen und fliehen. Scheue Vögel verlassen auf der Flucht ihre Gelege; die Eier kühlen aus und sterben ab. Gelege und Jungvögel sind oft gut getarnt, so dass ein Zertreten oder Tottreten droht.

 

An seichten Stellen eines Sees ist oft der Laich von Fischen abgelegt. In kleineren Teichen und Tümpeln laichen Erdkröten und Frösche. Werden solche Bereiche betreten, droht der Laich zertreten zu werden.